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Allgemeinverfügung des Landkreises Friesland (2G)

Veröffentlicht am 21.01.2022

Liebe Gäste, ab dem 27.11.2021 ist der Zutritt in unseren Gastronomiebetrieb nur noch mit einem entsprechenden Geimpften-,
oder Genesenennachweis sowie einer FFP2 Maske möglich.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind hiervon ausgeschlossen.

Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation
oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen,
können alternativ ein negatives Testergebnis eines PoC-Antigen-Testes (nicht älter als 24 Stunden) vorzeigen.


Wir bitten um Verständnis
Ina & Miro mit Team